eeks sticky Elbe-Elster MVZ GmbH

Patienteninformation

Heidelore Lichey
Patientenfürsprecherin der Elbe-Elster Klinikum GmbH

T. 03531 503-395
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Elbe-Elster Klinikum GmbH
Kirchhainer Straße 42
03238 Finsterwalde

jeder zweite Donnerstag im Monat von 11.30–12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

Finsterwalde, Bibliotheksraum

Um das Coronavirus in Deutschland einzudämmen, haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart.

Alle müssen vorbeugend dazu beitragen, die Gefahr der Ansteckung und Ausbreitung des Corona-Virus und anderer Infektionen zu verringern und zu verlangsamen. Das Elbe-Elster Klinikum hat weitgehende Vorkehrungen im Rahmen der CORONA-Infektionsprävention getroffen.

„Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat das Elbe-Elster Klinikum ein generelles Besucherverbot für seine drei Krankenhäuser verhängt.“

Meine angebotenen Vor-Ort-Sprechzeiten werden bis Mai 2020 ausgesetzt.

Eine Kontaktaufnahme besteht weiterhin. Ihre Anregung oder Beschwerde können Sie per Telefon oder e-Mail mitteilen.

Sie erreichen mich:

Telefonisch: 03531 503-395 oder 0151 26 18 50 47

Schriftlich: patientenfuersprecher@ee-klinikum

Ihre Patientenfürsprecherin

Eine Patientenfürsprecherin ist eine unabhängige Stelle, die Beschwerden von Patientinnen und Patienten entgegennimmt und bearbeitet. Die Aufgaben dieser Stelle werden durch ehrenamtlich tätige Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher wahrgenommen. Bedienstete des Krankenhausträgers oder Mitglieder seiner Organe können mit der Wahrnehmung der Aufgaben dieser Stelle nicht beauftragt werden.

Die Patientenfürsprecherin prüft Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten und vertritt deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus. Eigene Erkenntnisse zur Patientenversorgung können ebenfalls von der Patientenfürsprecherin angeregt werden.

Die Stelle der Patientenfürsprecherin unterliegt der Schweigepflicht, das heißt, die ihr anvertrauten Informationen behandelt sie mit großer Diskretion.

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