eeks sticky Elbe-Elster MVZ GmbH

Patienteninformation

Angela Tondera
Patientenbeauftragte der Elbe-Elster Klinikum GmbH

T. 03531 503-333
M. 0151 22708013
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Elbe-Elster Klinikum GmbH
Kirchhainer Straße 42
03238 Finsterwalde

KKH Elsterwerda: Mo
KKH Finsterwalde: Di, Do, Fr
KKH Herzberg: Mi

Bei Bedarf sind auch andere Zeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Manchmal drückt einfach der Schuh: Der Patient hat die Erklärungen seines Arztes nicht richtig verstanden, er hätte sich mehr Aufmerksamkeit vom Pflegepersonal gewünscht – oder das Essen kam schlicht zu spät. Wo Menschen arbeiten, entstehen Reibungsverluste und werden auch Fehler gemacht.

Die Patientenbeauftragte des Elbe-Elster Klinikums unterstützt Patienten der Krankenhäuser Elsterwerda, Finsterwalde und Herzberg bei der Vertretung ihrer Interessen. Sie hilft ihnen, Kritik und natürlich auch Lob zur allgemeinen Betreuung, der Pflege und der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus zu artikulieren und an die richtige Stelle weiterzuleiten. Im direkten Kontakt mit dem Patienten oder seinen Angehörigen ermittelt die Patientenbeauftragte Ursachen für Anliegen der Patienten und sucht nach Lösungen. Im besten Fall kommt es dabei nicht zu einem formellen Beschwerdeverfahren, da das Problem des Patienten schnell und unkompliziert geklärt wird. Oft hilft es auch schon, bei ihm Verständnis für die Arbeitsabläufe zu schaffen, die seine individuelle Situation bestimmen.

Als direkte Schnittstelle zwischen den Patienten sowie den Pflegeteams und den Ärzten ist die Patientenbeauftragte eine unparteiische Instanz. Sie steht allen Patienten während ihres stationären Aufenthalts zur Verfügung und ist auch danach weiter ansprechbar, wenn es um Fragen der zurückliegenden stationären Versorgung geht. Sie besucht regelmäßig die Stationen der drei Krankenhäuser. Patienten können sie aber auch direkt telefonisch kontaktieren oder ihren Besuch über die Pflege-Bereichsleitungen erbitten. Außerdem ist die Patientenbeauftragte für die ständige Patientenbefragung in den Krankenhäusern zuständig.

Die Patientenbeauftragte behandelt grundsätzlich alle Informationen von Patienten vertraulich: Sie unterliegt der Schweigepflicht. Nur mit dem Einverständnis eines Patienten darf sie Informationen weitergeben und dessen Anliegen gegenüber den Pflegeteams, den Ärzten und der Klinikumsleitung vertreten.

Die Inanspruchnahme der Patientenbeauftragten ist für die Patienten kostenlos.

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