eeks sticky Elbe-Elster MVZ GmbH

Patienteninformation

Entlassungsmanagement

Sie erreichen unsere Mitarbeiter des Entlassungsmanagements Mo/Mi von 8 -15 Uhr, Di/Do von 8 – 17 Uhr und Fr von 8 – 12 Uhr.

Elsterwerda  

Frau Brombeer-Barig
Frau Richter
Frau Streubühr

T. 03533 603-303
T. 03533 603-122
T. 03533 603-627
Finsterwalde  

Frau Paul-Haase
Frau Poplawski
Frau Zieke

T. 03531 503-529
T. 03531 503-138
T. 03531 503-511
Herzberg  

Frau Fischer
Frau Fürstenau
Frau Bräunig

T. 03535 491-225
T. 03535 491-246
T. 03535 491-802

Außerhalb dieser Zeiten lassen Sie sich bitte von der Rezeption mit der Station verbinden, von der Sie bzw. Ihr Angehöriger entlassen wurde.

Elsterwerda      

T. 03533 603-0

Finsterwalde

T. 03531 503-0

Herzberg

T. 03535 491-0

 

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung und Entlassung des Patienten ist in bestimmten Fällen eine weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Dies kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Anschlussversorgung sein, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.

Das Ziel des individuellen Entlassungsmanagements des Elbe-Elster Klinikums ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet werden.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassungsmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Laut Gesetz muss für die Durchführung eines Entlassungsmanagements und die damit verbundene eventuelle Informationsübermittlung an Dritte die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen.

Im Rahmen des Entlassungsmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus.

Wenn die Patienten kein Entlassungsmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

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